Jahresabschluß
Die Visitenkarte Ihres Unternehmens
Die Gestaltung Ihres Jahresabschlusses kann individuell angepaßt werden. Ausgehend
von den Mindesterfordernissen nach HGB und / oder steuerlichen Vorschriften
werden für verschiedene Zwecke unterschiedlich aufwändige Lösungen benötigt.
Im Rahmen der Einführung des Ratingverfahrens bei der Kreditgewährung - Stichwort
„Basel II“ – wird die Gestaltung des Jahresabschlusses zu einem immer wichtigeren
Aspekt. Testen Sie hier, ob Sie für das Rating fit sind. Ich biete Ihnen – nach
dem Empfehlungsschreiben der Bundessteuerberaterkammer für die Erstellung von
Jahresabschlüssen und die Erteilung von Bescheinigungen – folgende Varianten
an:
Erstellung eines Jahresabschlusses
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mit umfassenden Prüfungshandlungen und ausführlichem Erläuterungsbericht |
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mit Plausibilitätsbeurteilung und ausführlichem Erläuterungsbericht |
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ohne Prüfungshandlungen aber mit Erläuterungsbericht |
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ohne Erläuterungsbericht |
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mit gesetzlichen Mindestanforderungen für das Handelsregister |
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