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Jahresabschluß

Die Visitenkarte Ihres Unternehmens

Die Gestaltung Ihres Jahresabschlusses kann individuell angepaßt werden. Ausgehend von den Mindesterfordernissen nach HGB und / oder steuerlichen Vorschriften werden für verschiedene Zwecke unterschiedlich aufwändige Lösungen benötigt.

Im Rahmen der Einführung des Ratingverfahrens bei der Kreditgewährung - Stichwort „Basel II“ – wird die Gestaltung des Jahresabschlusses zu einem immer wichtigeren Aspekt. Testen Sie hier, ob Sie für das Rating fit sind. Ich biete Ihnen – nach dem Empfehlungsschreiben der Bundessteuerberaterkammer für die Erstellung von Jahresabschlüssen und die Erteilung von Bescheinigungen – folgende Varianten an:



Erstellung eines Jahresabschlusses


mit umfassenden Prüfungshandlungen und ausführlichem Erläuterungsbericht
mit Plausibilitätsbeurteilung und ausführlichem Erläuterungsbericht
ohne Prüfungshandlungen aber mit Erläuterungsbericht
ohne Erläuterungsbericht
mit gesetzlichen Mindestanforderungen für das Handelsregister